Per Änderungssatzung vom 31.01.2017 (Amtliche Bekanntmachung [AB] 1206) wurde die GPO 2005 für M.Ed. bzw. Drittfach aufgehoben. Das bedeutet u.a.:
- „Eine Anmeldung einer Master-Arbeit nach dieser Ordnung ist letztmalig zum 01. Januar 2019 möglich. Das Ablegen einer Modulprüfung ist letztmalig zum 31. März 2019 möglich. Ab dem 31. März 2019 können keine Prüfungsleistungen mehr in diesem Studiengang abgelegt werden. Die Abgabe einer Master-Arbeit nach dieser Ordnung ist nach dem 31. März 2019 nicht mehr möglich.“ (Artikel I der AB 1206)
- „Diese Änderungssatzung findet Anwendung auf alle Studierenden im Studiengang ‚Master of Education‘, die gem. der Gemeinsamen Prüfungsordnung ‚Master of Education‘ vom 17.10.2005 eingeschrieben sind.“ (Artikel II der AB 1206)