Zum 1. Oktober 2016 sind neue Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO) für den 1-Fach-M.A.- und den 2-Fächer-M.A.-Studiengang in Kraft getreten. Diese Prüfungsordnungen gelten für alle Studierenden, die sich ab bzw. zum Wintersemester 2016/17 an der RUB für einen der genannten Studiengänge eingeschrieben haben.
Für das Studienfach Germanistik gilt:
- Die Studienstruktur bleibt in beiden Studiengängen unverändert.
- An die Stelle der mündlichen M.A.-Prüfungen treten im Studienfach Germanistik die sogenannten Abschlussmodule. Diese bestehen aus vorbereitendem Selbststudium und einer mündlichen Prüfung als Modulprüfung.
- Die Landesregierung hat über das sogenannte Hochschulzukunftsgesetz geregelt, dass alle benoteten Module in die Fachnote einfließen müssen. Das bedeutet für das Studienfach Germanistik konkret:
Im 2-Fächer-M.A.-Studiengang müssen beide benoteten Aufbaumodule aus dem Teilfach der Spezialisierung (AM1 und AM2) zu jeweils 25 % in die Fachnote eingehen. Die restlichen 50 % der Fachnote werden über die Note des Abschlussmoduls (vgl. oben, Punkt 2) generiert.
Im 1-Fach-M.A.-Studiengang müssen alle drei benoteten Aufbaumodule aus dem Teilfach der Spezialisierung (AM1, AM2 und AM3) und das benotete Aufbaumodul aus dem 2. Teilfach (AM4) zu jeweils 12,5 % in die Fachnote eingehen. Die restlichen 50 % der Fachnote werden zu gleichen Anteilen über die Noten der beiden Abschlussmodule (vgl. oben, Punkt 2) – eines im Teilfach der Spezialisierung, das andere im 2. Teilfach – generiert.
- Den Ergänzungsbereich im 1-Fach-M.A.-Studiengang müssen Sie nach wie vor mit Frau Dr. Waldenberger absprechen und von ihr genehmigen lassen, bevor Sie Ihre Studien im Ergänzungsbereich aufnehmen.
Beide Prüfungsordnungen finden Sie über unsere Homepage.
Weitere Informationen für die Germanistik hält wie üblich das Beratungsportal bereit.
Regelungen für das andere Studienfach im 2-Fächer-M.A.-Studiengang erfragen Sie bitte bei den Studienberater(inne)n des anderen Faches.