Update 2016-12-15 per E-Mail aus dem Rektorat: „[Es] ist [ein] Schreiben des MIWF eingegangen, mit dem die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort bis zum 30.9.2017 fortgesetzt wird. Dies bedeutet, dass bis zum 30.9.2017 urheberrechtlich geschützte Sprachwerke wie bisher auf digitalen Plattformen zur Verfügung gestellt werden können.“
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Originalnachricht:
Bitte beachten Sie unbedingt diese Informationen zum Zur-Verfügung-Stellen von urheberrechtlich geschützten Texten in digitaler Form.
[Update 2016-12-02: Erläuterungen finden Sie auch hier.]