Bild: unsplash.com, Austin Kehmeier

Wir freuen uns, dass Sie ein Germanistik-Studium am Germanistischen Institut aufnehmen wollen! Damit Sie besser nachvollziehen können, was wann geschieht, versorgen wir Sie hier mit einigen Informationen rund um den Bewerbungs-, Auswahl- und Zulassungsprozess.

Der wichtigste Hinweis zuerst:

Das gesamte Bewerbungs-, Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren läuft ausschließlich online über das folgende Portal: https://bewerbung.uv.ruhr-uni-bochum.de/

Für den formalen Prozess ist ausschließlich die Zulassungsstelle der Ruhr-Universität (RUB) zuständig. Bei allen formalen Fragen wenden Sie sich daher bitte an die Zulassungsstelle: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/bewerbung-zum-master-fuer-internationale. Per E-Mail erreichen Sie die Zulassungsstelle ebenfalls: admission@uv.rub.de.

Aus Sicht des Germanistischen Instituts verläuft das Verfahren in folgenden Schritten:

  1. Bewerbung
    Sie bewerben sich rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen über das Portal https://bewerbung.uv.ruhr-uni-bochum.de/. Andere Formen der Bewerbung sind ausdrücklich nicht möglich! Bitte beachten Sie dabei die Bewerbungsfristen (normalerweise 15. Januar für die Bewerbung zum Sommersemester und 15. Juli für die Bewerbung zum Wintersemester).
  2. Prüfung der Unterlagen
    Ihre Unterlagen werden in der Regel nach Ende der Bewerbungsfrist fachlich im Hinblick auf die Äquivalenz geprüft. Außerdem erfolgt eine Prüfung der formalen Voraussetzungen, zum Beispiel der erforderlichen Deutschkenntnisse.
  3. Zulassung
    Wenn sowohl die fachliche als auch die formale Prüfung erfolgreich war, werden Sie zum Studium zugelassen. Sie erhalten dann einen sog. Zulassungsbescheid.
  4. Annahme des Studienplatzes und Einladung zum Beratungsgespräch
    Nachdem Sie zum Studium zugelassen worden sind, erhalten Sie zur Begrüßung außerdem eine E-Mail vom Germanistischen Institut. Darin erläutert Ihnen Herr Dr. Händel die nun erforderlichen Schritte:
    1. Sie müssen Ihren Studienplatz aktiv annehmen – allein die Zulassung reicht noch nicht. Die Annahme ist also ein aktiver Schritt durch Sie, mit dem Sie bestätigen, dass Sie tatsächlich in Bochum studieren werden.
    2. Nach der Annahme schreiben Sie eine E-Mail an Herrn Dr. Händel und vereinbaren einen Termin zum obligatorischen Beratungsgespräch. Dies Gespräch findet normalerweise per Zoom statt, Sie können es also ganz bequem von zu Hause aus führen.
    3. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie von Herrn Dr. Händel die erforderliche Beratungsbescheinigung.
  5. Drei wichtige Schritte nach der Beratung
    Nach der Beratung sollten Sie aus Sicht des Instituts unbedingt und schnell drei Dinge tun:
    1. Schreiben Sie sich endgültig zum Studium ein (Immatrikulation). Sie erhalten danach zum Beispiel eine Studienbescheinigung, die Sie bei einem eventuellen Botschaftstermin zur Visumsvergabe vorlegen können.
    2. Nehmen Sie sehr schnell Kontakt zum International Office der Ruhr-Universität auf, um praktische Fragen zu klären (Wohnung bzw. Wohnheim usw.). Informationen zum International Office finden Sie auf diesen Seiten: http://www.international.rub.de/. Per E-Mail erreichen Sie das zuständige Team „International Student Service“ (RUBiss) ebenfalls: rubiss@rub.de.
    3. Nehmen Sie ebenfalls sehr rasch Kontakt zu unseren Studienberaterinnen auf:
      • Frau Dr. Judith Berman (judith.berman@rub.de): Schwerpunktberatung für internationale Studierende
      • Frau Barbara Wessel (barbara.wessel@rub.de): Koordination des Schreibmentorings für internationale Studierende am Germanistischen Institut