Bislang konnten Sie im 2-Fach-M.A. unter bestimmten Bedingungen eine der beiden obligatorischen Modulprüfungen im Forschungsmodul ablegen. Der Vorstand des Germanistischen Instituts hat diese Möglichkeit nun abgeschafft. Das bedeutet, dass Sie ab sofort keine Modulprüfung im Forschungsmodul mehr ablegen dürfen.
Bereits getroffene Absprachen sind davon ausdrücklich nicht betroffen, bereits abgelegte Modulprüfungen im Forschungsmodul bleiben selbstverständlich bestehen.