Die Zulassungsstelle hat soeben mitgeteilt:
„Für die Benutzer*innen bedeutet dies, dass jeder Antrag auf Ein- oder Umschreibung nun digital über das bekannte Portal „Onlineimmatrikulation“ gestellt werden muss. Für Bewerber*innen, die sich über das Bewerberportal beworben haben, erfolgt der Zugang zum Portal ausschließlich über das „Infoportal Zulassung“, in welchem der Studienplatz auch angenommen werden muss. Alle anderen Nutzer*innen erreichen das Portal über die Internetseiten des Studierendensekretariats (https://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/virtuelles-sekretariat/internet-immatrikulation.html.de)
Im Anschluss an die Onlineimmatrikulation erhalten die Ein- bzw. Umzuschreibenden ein Kontrollblatt mit Ihrer Immatrikulationsnummer und weiterführenden Informationen. Alle zur Ein- bzw. Umschreibung notwendigen Unterlagen müssen dann innerhalb der Fristen zur Ein- bzw. Umschreibung im neu geschaffenen Infoportal Immatrikulation hochgeladen werden. Dazu werden, ähnlich wie im Infoportal Zulassung, Uploadfelder präsentiert. Wenn die Nutzer*innen alle notwendigen Dokumente bereitgestellt haben, können sie den Antrag auf Ein- oder Umschreibung freigeben. Diese Freigabe muss innerhalb der Fristen erfolgen.
Eine Verifikation der Unterlagen erfolgt im Nachgang. Die Studierenden werden darüber informiert.“