Neue Fachspezifische Bestimmungen im M.A. und B.A. – kein Wechsel der PO-Version erforderlich!

 

M.A.: Neue Fachspezifische Bestimmungen → Wegfall der Frühneuzeitobligatorik, aber: keine neue PO-Version!

Zum Wintersemester 2018/19 treten für das Studienfach Germanistik im Master of Arts (1- Fach- und 2-Fächer-Studiengang) neue Fachspezifische Bestimmungen (FSB) in Kraft, die vorsehen, dass Studierende die Frühneuzeitobligatorik (FNZO) nicht mehr erfüllen müssen.

Da dies die einzigen in den FSB vorgenommenen Änderungen sind, wird in Campus keine neue PO-Version eingetragen; auch Studierende, die ab Wintersemester 2018/19 im M.A. mit Studienfach Germanistik studieren, werden in die PO-Version 2016 immatrikuliert.

 

B.A.: Neue Fachspezifische Bestimmungen → Änderung von Modulstrukturen, aber: Wechsel nicht erforderlich!

Zum Wintersemester 2018/19 treten für das Studienfach Germanistik im Bachelor of Arts (2-Fächer-Studiengang) neue Fachspezifische Bestimmungen (FSB) in Kraft. Mit diesen FSB werden die Grundkurs- und Vertiefungsmodule neu zugeschnitten; die Zahl und Art der zu belegenden Veranstaltungen verändert sich nicht.

Konkret werden die Übung Grammatisches Grundwissen (Germanistische Linguistik) und die propädeutische Übung (Neuere deutsche Literaturwissenschaft) ab dem Wintersemester 2018/19 dem jeweiligen Grundkursmodul zugeordnet, nicht mehr dem Vertiefungsmodul.

Damit werden alle Grundkursmodule ab Wintersemester 2018/19 mit 6 CP kreditiert; die Vertiefungsmodule bestehen ab Wintersemester 2018/19 einheitlich aus einem Proseminar als Kernveranstaltung und einer zweistündigen Übung oder Vorlesung. Der Zugang zur Kernveranstaltung eines Vertiefungsmoduls setzt voraus, dass das entsprechende Grundkursmodul vollständig absolviert ist.

Einen Überblick über die neuen Modulstrukturen finden Sie hier.

Modulprüfungen werden nach wie vor im Proseminar erbracht; und nach wie vor müssen zwei der drei Vertiefungsmodule mit einer schriftlichen Hausarbeit als Modulprüfung abgeschlossen werden, das dritte Vertiefungsmodul mit einer mündlichen Prüfung als Modulprüfung.

In CampusOffice sind die Veränderungen bereits abgebildet; falls Studierende nach den FSB 2016 studieren, können Sie Grundkurs- und Vertiefungsmodule nach dem alten Schema abschließen und auch in CampusOffice erfassen. Ein Wechsel der FSB ist damit ausdrücklich nicht erforderlich!