Onlineverfahren für Formblätter ruht im Zeitraum 30.07.24-25.08.24

Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum 30.07.2024-25.08.2024 keine Formblätter bearbeitet und ausgestellt werden können. Dies bezieht sich sowohl auf Formblätter in PDF-Form, als auch auf Formblätter, die mittlerweile ausschließlich per eMail-Verfahren bearbeitet werden.

Bafög-Formblätter und Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) werden ab dem 06.08.2024 wieder bearbeitet.