Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) benötigen Sie ausschließlich, wenn Sie die Universität wechseln wollen und die andere Universität eine solche UBB fordert. Für eine Anmeldung im Prüfungsverfahren in der Germanistik an der RUB benötigen Sie ausdrücklich keine UBB
Falls Sie für einen Universitäts-Wechsel bei der neuen Universität eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bochumer Germanistik vorlegen müssen, erhalten Sie diese ausschließlich per Online-Verfahren.