1-Fach-M.A. Germanistik – neue FSB (‚Studienordnung‘) ab Wintersemester 2021/22: Einladung zu einer allgemeinen Informationsveranstaltung am 28.09.2021 (zugleich: obligatorisches Beratungsgespräch)

Für das Studienfach Germanistik im 1-Fach-M.A.-Studiengang treten voraussichtlich zum Wintersemester 2021/22 neue Fachspezifische Bestimmungen (FSB; ‚Studienordnung‘) in Kraft. Damit geben wir Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen ihres Studiums das eigene Studienprofil zu schärfen. In einer allgemeinen Informationsveranstaltung

  • am Dienstag, 28. September 2021,
  • um 15.00 Uhr (s.t.)
  • per Zoom

informieren wir Sie über die neuen FSB. Dabei gehen wir auch auf Möglichkeiten und Probleme des Wechsels von den aktuellen FSB im 1-Fach-M.A. Germanistik zu den neuen FSB ein.

Bitte melden Sie sich mit einer kurzen E-Mail an

germanistik+info_neue_fsb@rub.de

für die Teilnahme an (sofern möglich, mit Ihrer RUB-E-Mail-Adresse). Sie erhalten dann rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn die Zoom-Zugangsdaten.


Bitte beachten Sie:

  • Die neuen FSB sind noch nicht vom Rektorat genehmigt. Alle Informationen zu den neuen FSB stehen daher unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat. Wir gehen allerdings davon aus, dass die Genehmigung erteilt wird und die neuen FSB zum Wintersemester 2021/22 in Kraft treten.
  • Falls Sie an der Veranstaltungen teilnehmen, erhalten Sie im Anschluss die Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch für den 1-Fach-M.A. Germanistik.
  • Im Wintersemester müssen Sie an den obligatorischen Auftaktveranstaltungen für die jeweiligen Profile teilnehmen. Die Informationsveranstaltung am 28.09.2021 ersetzt diese Auftaktveranstaltungen ausdrücklich nicht.