Bitte beachten Sie, dass die Einschreibungsordnung der Ruhr-Universität Studierende verpflichtet, ausschließlich die RUB-E-Mail-Adresse für Studienbelange zu verwenden, die zudem regelmäßig abgerufen werden muss: „Zur Kommunikation per E-Mail ist innerhalb der Ruhr-Universität Bochum diese E-Mail-Adresse zu nutzen. Das Postfach ist mindestens wöchentlich abzurufen, da hierüber die hochschulinterne Kommunikation erfolgt.“ (Einschreibungsordnung der RUB, § 5, Abs. 6; Hervorhebung hinzugefügt)
Daher setzen wir voraus, dass Sie Ihre RUB-E-Mails regelmäßig abrufen – Versäumnisse, die dadurch entstehen, dass Sie das nicht tun, gehen zu Ihren Lasten!
