Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten neuer Prüfungsordnungen (B.A. und M.A.: GPO 2016; M.Ed.: GPO 2013) auch Auslauftermine für ältere Prüfungsordnungen festgeschrieben wurden.
- B.A.
Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden. - 2-Fächer-M.A.
Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden. - 1-Fach-M.A.
Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden. - M.Ed.: Die GPO 2005 ist zum 31.03.2019 ausgelaufen.
- M.Ed.-Erweiterungsstudium („Drittfachstudium“): Die GPO 2005 ist zum 31.03.2019 ausgelaufen. Ein Drittfachstudium des M.Ed.-Studienfachs Deutsch ist damit nicht mehr möglich.
[erstmals hier veröffentlicht: 12.03.2018]