Auslaufen von Prüfungsordnungen: B.A. (GPO vor 2016) & M.A. (GPO vor 2016) [M.Ed. (GPO 2005) & Drittfach Deutsch: bereits ausgelaufen]

Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten neuer Prüfungsordnungen (B.A. und M.A.: GPO 2016; M.Ed.: GPO 2013) auch Auslauftermine für ältere Prüfungsordnungen festgeschrieben wurden.

  1. B.A.
    Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden.
  2. 2-Fächer-M.A.
    Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden.
  3. 1-Fach-M.A.
    Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden.
  4. M.Ed.: Die GPO 2005 ist zum 31.03.2019 ausgelaufen.
  5. M.Ed.-Erweiterungsstudium („Drittfachstudium“): Die GPO 2005 ist zum 31.03.2019 ausgelaufen. Ein Drittfachstudium des M.Ed.-Studienfachs Deutsch ist damit nicht mehr möglich.

[erstmals hier veröffentlicht: 12.03.2018]