Die Kulanzregelung für den Übergang zum Master (sog. Übergangssemester) für das M.A.-Studienfach Germanistik (1-Fach- und 2-Fächer-Modell) und das M.Ed.-Studienfach Deutsch ist zum 31.03.2024 ausgelaufen.
Bitte beachten Sie, dass Sie daher ab dem Sommersemester 2024 Studienleistungen für die genannten Masterstudienfächer nur noch dann erbringen können, wenn Sie jeweiligen Semester auch für dieses Masterstudienfach immatrikuliert sind. Ausnahmen von dieser Regelung sind ausdrücklich nicht möglich.
Vgl. auch Beratungsportal Germanistik.
[erstmals veröffentlicht: 2023-05-23; leicht modifiziert]