Die Kulanzregelung für den Übergang zum Master (sog. Übergangssemester) für das M.A.-
Studienfach Germanistik und das M.Ed.-Studienfach Deutsch wird zum 31.03.2024 abge-
schafft. Bitte beachten Sie, dass Sie ab dem Sommersemester 2024 Studienleistungen für
eines der beiden genannten Masterstudienfächer nur noch dann erbringen können, wenn Sie
jeweiligen Semester auch für dieses Masterstudienfach immatrikuliert sind. Ausnahmen von
dieser Regelung sind ausdrücklich nicht möglich