Auslaufen von Prüfungsordnungen: B.A. (GPO vor 2016) & M.A. (GPO vor 2016)

Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten neuer Prüfungsordnungen (B.A. und M.A.: GPO 2016) auch Auslauftermine für ältere Prüfungsordnungen festgeschrieben wurden.

  • B.A.
    Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden.
  • 2-Fächer-M.A.
    Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden.
  • 1-Fach-M.A.
    Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden.

[erstmals hier veröffentlicht: 12.03.2018]