Keine vorläufige Berechnung der Durchschnittsnote durch das Prüfungsamt

Das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie weist auf Folgendes hin:

Bitte rechtzeitig den Bachelorabschluss terminieren!

Die Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge mit einem Numerus Clausus enden bei einigen (besonders bei den renommierten) Universitäten sehr früh. Das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie der Ruhr-Universität Bochum kann aus rechtlichen Gründen keine vorläufige Bescheinigung über die Abschluss- bzw. Durchschnittsnote für die Bewerbungen ausstellen.

Konkret heißt das für Sie, wenn Sie Ihre Chancen bei den Bewerbungen wahren wollen, dass vor Ablauf Ihrer Bewerbungsfrist alle Ihre Studien- und Prüfungsleistungen benotet im Prüfungsamt vorliegen müssen.