Veränderungen im Online-Verfahren: Mindestvoraussetzungen Abschlussmodul und Studienabschlussbescheinigung ab sofort ohne Formblätter!

Folgende Online-Verfahren werden ab sofort vollständig per E-Mail und damit ohne PDF-Formular (Formblatt) für die institutsseitige Bescheinigung für Leistungen (Mindestvoraussetzungen/Abschluss aller erforderlicher Studienleistungen) durchgeführt:

  1. Bachelor of Arts/B.A.
    1. Mindestvoraussetzungen für die Anmeldung des Abschlussmoduls Germanistik (bislang Formblatt P1b)
    2. Studienabschlussbescheinigung Germanistik (bislang Formblatt C)
  2. Master of Arts/M.A. mit zwei Fächern
    1. Mindestvoraussetzungen für die Anmeldung des Abschlussmoduls Germanistik im Teilfach der Spezialisierung (bislang Formblatt P1b)
    2. Studienabschlussbescheinigung Germanistik (bislang Formblatt C)
  3. Master of Arts/M.A. mit einem Fach
    1. Mindestvoraussetzungen für die Anmeldung des Abschlussmoduls Germanistik im Teilfach der Spezialisierung (bislang Formblatt P1b)
    2. Mindestvoraussetzungen für die Anmeldung des Abschlussmoduls Germanistik im zweiten Teilfach (bislang Formblatt P2b)
    3. Studienabschlussbescheinigung Germanistik (bislang Formblatt C)

Für andere Verfahren, etwa die Anmeldung der Abschlussarbeit, für BAFöG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und alle Formblätter rund um den M.Ed. sind nach wie vor Formblätter erforderlich. Das liegt daran, dass andere Fakultäten/Fächer/Institutionen sich (noch) nicht am vollständig online durchgeführten Verfahren beteiligen bzw. die PSE eine digitale Aktenführung (noch) nicht ermöglicht.

Für die o.g. Prozesse im B.A. und M.A. läuft die Prüfung ausschließlich über das Online-Verfahren und per E-Mail. Folgende Schritte sind dazu erforderlich:

  1. Sie stoßen den Prozess über die Übersicht auf dieser Seite wie gewohnt an und übermitteln Ihre Daten (aber kein Formblatt mehr). Vom System wird eine E-Mail generiert, die die von Ihnen angegebenen Informationen enthält. Diese E-Mail wird Ihnen und der zuständigen Person am Germanistischen Institut (Fachbeauftragter) zugestellt.
  2. Der Fachbeauftragte des Germanistischen Instituts prüft Ihre Unterlagen und Daten. Sie planen nach Übermittlung der Daten und des Formblattes eine entsprechende Bearbeitungszeit ein: Eine Prüfung erfolgt in der Regel einmal pro Woche am Mittwoch; es empfiehlt sich also, alle Daten und Unterlagen bis Dienstagmittag einzureichen. Nehmen Sie bitte Abstand von Anfragen zum Bearbeitungsstand.
    1. Falls Sie die Mindestvoraussetzungen für die Anmeldung des Abschlussmoduls erfüllen bzw. alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen für das entsprechende Studienfach über eCampus nachweisen, bestätigt Ihnen der Fachbeauftragte dies durch eine entsprechende E-Mail. Bitte sichern Sie diese Antwort-E-Mail sorgfältig! Sobald Sie sich zu der entsprechenden Prüfung anmelden, müssen Sie die Antwort-E-Mail dem Prüfungsamt in geeigneter Form vorlegen (PDF-Fassung). Eine Abholung von Formblättern und deren Abgabe im Prüfungsamt durch Sie entfällt damit vollständig.
    2. Sind Leistungen nicht in eCampus kreditiert, fehlen Sprachnachweise usw., erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung vom Fachbeauftragten. In diesem Fall beheben Sie bitte die Probleme und stoßen danach das Verfahren mit Schritt 1 neu an.

Weitere Schritte sind nicht erforderlich.


Wichtige Hinweise

  1. Die Bearbeitungszeit beträgt trotz des vollständig digitalen Verfahrens bis zu fünf Werktage, in Stoßzeiten (Anmeldeblöcke usw.) ggf. länger. Sehen Sie insofern von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.
  2. Für die Anmeldung von Abschlussmodulen gelten nach wie vor die Fristen des Prüfungsamtes.
  3. Die Unterschriften der Prüfer:innen müssen Sie nach wie vor über die bekannten Formblätter einholen und dann beim zuständigen Prüfungsamt einreichen.
  4. Für das Verfahren gilt ausschließlich der beschriebene Weg; andere Wege, zum Beispiel per direkter E-Mail an den Fachbeauftragten, sind ausgeschlossen.