Organisatorisches rund um Ihr Germanistik-Studium
Zuteilungsverfahren für Veranstaltungsplätze in der Germanistik im Wintersemester 2025/26
Sehr geehrte Studierende, im hier verlinkten Dokument (bitte beachten: das Dokument ist zweiseitig, Sie können in der Menüleiste unten auf die zweite Seite wechseln) finden Sie die Daten der Zuteilungsverfahren für Veranstaltungsplätze in germanistischen Lehrveranstaltungen des Wintersemesters 2025/26. Die Informationen gehen Ihnen auch per Mail persönlich zu.
Öffnungszeiten des Studienbüros in der vorlesungsfreien Zeit
Sehr geehrte Studierende, das Studienbüro hat in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters 2025 zu den folgenden Zeiten geöffnet: dienstags, 10-12 Uhr mittwochs, 10-12 Uhr donnerstags, 10-12 Uhr
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Abwesenheit Groscurth i.d. vorlesungsfreien Zeit
Sehr geehrte Studierende, bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Groscurth im Zeitraum 25. Juli 2025 – 22. August 2025 nicht am Institut ist. In diesem Zeitraum werden keine eMails bearbeitet und finden keine Sprechstunden statt. Die Termine, zu denen Formblätter beantragt werden können, wurden bereits im Whats-App-Kanal geposted und sind auf der Instituts-Homepage angegeben. Ab dem 22. August 2025 finden die Sprechstunden von Herrn Groscurth wieder regulär dienstags und donnerstags, jeweils 10-12 Uhr statt. Über die gesamte vorlesungsfreie Zeit erreichen Sie die Mitarbeiterinnen des Studienbüros unter germanistik@rub.de .
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Onlineverfahren für Formblätter im Juli/August 2025
Sehr geehrte Studierende, bitte beachten Sie, dass im Zeitraum 25. Juli 2025 – 11. August 2025 und im Zeitraum 15. August 2025 – 22. August 2025 keine Formblätter beantragt werden können . Dringende Formblätter können daher nur im Zeitraum 11. August – 15. August beantragt werden. Bitte planen Sie ihre organisatorischen Schritte also entsprechend! Am besten beantragen Sie alle Formulare/Formblätter, die Sie zeitnah benötigen, schon jetzt. Falls Sie Hilfe bei der Planung benötigen, wenden Sie sich bitte zu den Öffnungszeiten direkt an das Studienbüro! Ab dem 22. August können dann wieder jederzeit Formblätter eingereicht werden.
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Infobrief des Germanistischen Instituts zum Sommersemester 2025: Wichtiges und Aktuelles rund ums Studium
Den aktuellen Infobrief 04/2025 finden Sie in unserem Download-Bereich.
Baustelle am Bochumer Hbf – Auswirkungen auf den regionalen und überregionalen Zugverkehr
Die Deutsche Bahn sperrt in den Zeiträumen vom 28. Februar bis zum 25. April 2025 und voraussichtlich vom 5. September bis zum 31. Oktober 2025 den Zugverkehr am Bochumer Hauptbahnhof. Über die Konsequenzen können Sie sich in den einschlägigen Apps und auf den Seiten des VRR und der Deutschen Bahn informieren: https://www.vrr.de/de/sperrung-bahnstrecke-essen-dortmund/ https://karte.bahn.de/detail/e0eba62a-3628-41e8-9c20-c650411ca8b5 Bitte beachten Sie, dass das Wegerisiko für die Teilnahme an universitären Veranstaltungen, Prüfungen usw. grundsätzlich bei Ihnen liegt, vgl. Beratungsportal.
Öffnungszeiten des Studienbüros in der Vorlesungszeit Sommer 2025
Das Studienbüro Germanistik öffnet ab Montag, 31.03.2025, das Studienbüro wieder an folgenden Tagen und folgenden Zeiten in der Vorlesungszeit: Montag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Wir freuen uns auf Euch!
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Zuteilungsverfahren für Veranstaltungsplätze im Sommersemester 2025
In dem hier verknüpften Dokument finden Sie Informationen zu den Zuteilungsverfahren für Veranstaltungsplätze in germanistischen Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2025. Bitte beachten Sie, dass das verknüpfte Dokument mehrere Seiten hat.
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Öffnungszeiten des Studienbüros in der vorlesungsfreien Zeit
Liebe Studierende, im Zeitraum 10.Februar 2025 bis 23. März 2025 hat das Studienbüro zu den folgenden Zeiten geöffnet: Dienstag: 10-12 Uhr Mittwoch: 10-12 Uhr Donnerstag: 10-12 Uhr Außerhalb dieser Präsenzzeiten erreicht ihr uns immer unter germanistik@rub.de
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Infobrief des Germanistischen Instituts zum Wintersemester 2024/25: Wichtiges und Aktuelles rund ums Studium
Den aktuellen Infobrief 10/2024 finden Sie in unserem Download-Bereich.
Veränderungen im Online-Verfahren: Mindestvoraussetzungen Abschlussmodul und Studienabschlussbescheinigung ab sofort ohne Formblätter!
Folgende Online-Verfahren werden ab sofort vollständig per E-Mail und damit ohne PDF-Formular (Formblatt) für die institutsseitige Bescheinigung für Leistungen (Mindestvoraussetzungen/Abschluss aller erforderlicher Studienleistungen) durchgeführt: Bachelor of Arts/B.A. Mindestvoraussetzungen für die Anmeldung des Abschlussmoduls Germanistik (bislang Formblatt P1b) Studienabschlussbescheinigung Germanistik (bislang Formblatt C) Master of Arts/M.A. mit zwei Fächern Mindestvoraussetzungen für die Anmeldung des Abschlussmoduls Germanistik im Teilfach der Spezialisierung (bislang Formblatt P1b) Studienabschlussbescheinigung Germanistik (bislang Formblatt C) Master of Arts/M.A. mit einem Fach Mindestvoraussetzungen für die Anmeldung des Abschlussmoduls Germanistik im Teilfach der Spezialisierung (bislang Formblatt P1b) Mindestvoraussetzungen für die Anmeldung des Abschlussmoduls Germanistik im zweiten Teilfach (bislang Formblatt P2b) Studienabschlussbescheinigung Germanistik (bislang Formblatt C) Für andere Verfahren, etwa die Anmeldung der Abschlussarbeit, für BAFöG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und alle Formblätter rund um den M.Ed. sind nach wie vor Formblätter erforderlich. Das liegt daran, dass andere Fakultäten/Fächer/Institutionen sich (noch) nicht am vollständig online durchgeführten Verfahren beteiligen bzw. die PSE eine digitale Aktenführung…
Infobrief des Germanistischen Instituts zum Sommersemester 2024: Wichtiges und Aktuelles rund ums Studium
Den aktuellen Infobrief 04/2024 finden Sie in unserem Download-Bereich.
Auslaufen der Kulanzregelung für den Übergang zum Master (sog. Übergangssemester) zum 31.03.2024
Die Kulanzregelung für den Übergang zum Master (sog. Übergangssemester) für das M.A.-Studienfach Germanistik (1-Fach- und 2-Fächer-Modell) und das M.Ed.-Studienfach Deutsch ist zum 31.03.2024 ausgelaufen. Bitte beachten Sie, dass Sie daher ab dem Sommersemester 2024 Studienleistungen für die genannten Masterstudienfächer nur noch dann erbringen können, wenn Sie jeweiligen Semester auch für dieses Masterstudienfach immatrikuliert sind. Ausnahmen von dieser Regelung sind ausdrücklich nicht möglich. Vgl. auch Beratungsportal Germanistik. [erstmals veröffentlicht: 2023-05-23; leicht modifiziert]
Infobrief des Germanistischen Instituts zum Wintersemester 2023/24: Wichtiges und Aktuelles rund ums Studium
Den aktuellen Infobrief 10/2023 finden Sie in unserem Download-Bereich.
Infobrief des Germanistischen Instituts zum Sommersemester 2023: Wichtiges und Aktuelles rund ums Studium
Den aktuellen Infobrief 05/2023 finden Sie in unserem Download-Bereich.
Veränderung der regelmäßigen Sprechstunden Händel
In der Vorlesungszeit finden die Sprechstunden von Herrn Dr. Händel ab sofort folgendermaßen statt: nur nach vorheriger Vereinbarung: mittwochs, 16–18 Uhr, GB 4/37 offene Sprechstunde: donnerstags, 10–12 Uhr, GB 4/37 Sprechstundentermine müssen spätestens am Dienstag vor dem gewünschten Sprechstundentermin per E-Mail vereinbart werden. Weitere Informationen zur Durchführung finden Sie hier.
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M.Ed./Lehramt: Auslaufen der GPO 2012/2013 mit allen FSB zum 31.03.2023 und Auswirkungen auf die Studienplanung im M.Ed.-Studienfach Deutsch sowie Anerkennungsregelung
[Erstmals veröffentlicht: 2022-09-01] Mit Inkrafttreten der Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) 2020 für das M.Ed.-Studium an der Ruhr-Universität Bochum wird verbindlich festgelegt, dass die ältere GPO 2012/2013 zum 31.03.2023 ausläuft: Eine Anmeldung einer Master-Arbeit nach der Prüfungsordnung von 2012 einschließlich aller Änderungen ist letztmalig zum 01. Januar 2023 möglich. Die Abgabe einer Master-Arbeit nach der Prüfungsordnung von 2012 einschließlich aller Änderungen ist nach dem 31. März 2023 nicht mehr möglich. Nach dem 31. März 2023 können keine Prüfungsleistungen mehr nach der Prüfungsordnung von 2012 einschließlich aller Änderungen abgelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine automatische Umschreibung in diese Ordnung.(GPO M.Ed. 2020, § 32, Abs. 4) Das betrifft die GPO 2012/2013 mit allen zugehörigen Fachspezifischen Bestimmung (FSB). Sofern Sie also für den M.Ed. Deutsch nach ‚alter‘ Prüfungsordnung immatrikuliert sind, trifft die o. g. Regelung auf Sie zu. Sie können das selbst in eCampus prüfen: Ist für das M.Ed.-Studienfach Deutsch in eCampus die PO-Version 2013 oder…
Sonderinfobrief des Germanistischen Instituts zum Wintersemester 2022/23: Veränderung der Strukturen in den Schwerpunktmodulen ab WiSe22/23
Liebe Studierende der Germanistik,ab dem Wintersemester 2022/23 verändert sich die Struktur aller Schwerpunktmodule (SM). Genaue Informationen zu der neuen Struktur finden Sie im PDF „Sonderinfobrief Schwerpunktmodule“.Bitte lesen Sie diesen Sonderinfobrief aufmerksam, er betrifft Ihre Studienorganisation! Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für die vorlesungsfreie Zeit!Dr. Steffen Groscurth Nachtrag: Da uns überraschend bzw. erschreckend viele Nachfragen dazu erreichen: Sofern Sie ein Schwerpunktmodul (oder sogar das B.A.-Studium) bereits vollständig abgeschlossen haben, ändert sich für Sie selbstverständlich nichts, Sie müssen also nicht nachträglich noch eine Vorlesung absolvieren.
Auslaufen von B.A.-Modulstrukturen (GPO 2016 mit FSB 2016) in eCampus: Bitte Grundkurs- und Vertiefungsmodule erfassen, sofern noch nicht geschehen!
Die folgende Meldung betrifft Sie nur, wenn Sie das B.A.-Studienfach Germanistik nach der Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) 2016 mit den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB = Studienordnung) 2016 studieren (Eintrag in eCampus: Germanistik, Bachelor (zwei Fächer) mit Optionalbereich, PO-Version 2016). Falls Sie im B.A. nach FSB 2018 studieren oder bereits in den Master (M.A./M.Ed.) umgeschrieben sind, ignorieren Sie diese Information bitte.Falls Sie die u.g. Module bereits zusammengestellt haben, ignorieren Sie diese Information bitte ebenfalls. Mit den neuen FSB 2018 zur GPO 2016 B.A. haben sich die Strukturen der Grundkurs- und Vertiefungsmodule in den Teilfächern Germanistische Linguistik und Neuere deutsche Literaturwissenschaft verändert. Die Modulstrukturen dieser Module nach alter FSB 2016 werden nach dem Sommersemester 2021 in eCampus technisch nicht weitergeführt werden. In eCampus wird es dann keine Möglichkeit der regulären Modularisierung nach alter Modulstruktur mehr geben.Bitte erfassen Sie daher, sofern noch nicht geschehen, zeitnah und spätestens bis Ende September 2021 Ihre Grundkurs- und Vertiefungsmodule…
Gemeinsame Prüfungsordnung M.Ed. (GPO 2020) veröffentlicht!
Die GPO M.Ed. 2020 finden Sie hier; sie „findet Anwendung auf alle Studierenden im Studiengang ‚Master of Education‘, die sich ab dem Wintersemester 2020/21 erstmals in den Studiengang einschreiben.“ (GPO 2020, § 32, Abs. 1). Die GPO M.Ed. 2013 mit allen zugehörigen FSB läuft zum 31. März 2023 aus (vgl. § 32, Abs. 4 der GPO 2020).
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Wie funktioniert das Online-Verfahren? Eine Anleitung aus studentischer Sicht…
Das Online-Verfahren stellt für viele Studierende eine kleine Herausforderung dar. Dieser Beitrag soll helfen, über das Online-Verfahren des Germanistischen Institutes ein unterschriebenes Formblatt zu erhalten. Es ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Studierende der Germanistik, die am Ende mit einer Checkliste versehen ist. Das Ziel ist, dass jede/jeder Studierende für sich überprüfen kann, ob alle wichtigen Schritte erfüllt worden sind. Damit es gut verständlich ist, wird im folgenden Abschnitt die „Du-Form“ verwendet. Viel Spaß mit der Anleitung. 1. Voraussetzung für ein erfolgreiches Online-Verfahren Damit das Online-Verfahren ohne Problem funktioniert, müssen vorab alle Module auf „eCampus“ sauber erfasst und von dir zusammengefügt worden sein. Eine Anleitung dazu findest du hier.Für den B.A. benötigst du Nachweise über die von dir erlernten Fremdsprachen. Schau, dass du diesen griffbereit hast oder weißt, wo du diesen findest.Öffne ein zweites Fenster mit folgendem Link und platziere die beiden Fenster so nebeneinander, dass du die Anleitung lesen und im…
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Obligatorische Studienberatung M.Ed.: Moodle-Kurs weiterhin verfügbar!
Die obligatorische Studienberatung für die Einschreibung in den M.Ed. Deutsch findet in Form eines weiterhin verfügbaren Moodle-Kurses statt. Kursname: „Obligatorisches Beratungsgespräch M.Ed.“. Sie können sich selbst einschreiben (Beratung2020). Bitte arbeiten Sie Präsentation und offizielle Dokumente durch. Bearbeiten Sie bitte anschließend den Test, nach dessen erfolgreichem Absolvieren wir Ihnen die Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch ausstellen. Bitte beachten Sie, dass Bescheinigungen nur einmal im Monat ausgestellt werden, und sehen Sie von Rückfragen dazu vor Ablauf dieser Frist ab!
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Anwesenheit und Mitarbeit in Lehrveranstaltungen am Germanistischen Institut
Gemäß Richtlinien der Universitätskommission für Lehre der RUB von 2019 und Beschluss des Fakultätsrates der Fakultät für Philologie vom 18.12.2019 gelten für Anwesenheit und Mitarbeit in Lehrveranstaltungen am Germanistischen Institut ab Sommersemester 2020 die Regelungen, die Sie hier finden. Diese Regelungen sind auch in den Modulhandbüchern ab Sommersemester 2020 enthalten.
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Auslaufen von Prüfungsordnungen: B.A. (GPO vor 2016) & M.A. (GPO vor 2016)
Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten neuer Prüfungsordnungen (B.A. und M.A.: GPO 2016) auch Auslauftermine für ältere Prüfungsordnungen festgeschrieben wurden. B.A. Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden. 2-Fächer-M.A. Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden. 1-Fach-M.A. Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem…
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Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Uni-Wechsel per Online-Verfahren!
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) benötigen Sie ausschließlich, wenn Sie die Universität wechseln wollen und die andere Universität eine solche UBB fordert. Für eine Anmeldung im Prüfungsverfahren in der Germanistik an der RUB benötigen Sie ausdrücklich keine UBB Falls Sie für einen Universitäts-Wechsel bei der neuen Universität eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bochumer Germanistik vorlegen müssen, erhalten Sie diese ausschließlich per Online-Verfahren.
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Auslaufen von Prüfungsordnungen: B.A. (GPO vor 2016) & M.A. (GPO vor 2016) [M.Ed. (GPO 2005) & Drittfach Deutsch: bereits ausgelaufen]
Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten neuer Prüfungsordnungen (B.A. und M.A.: GPO 2016; M.Ed.: GPO 2013) auch Auslauftermine für ältere Prüfungsordnungen festgeschrieben wurden. B.A. Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden. 2-Fächer-M.A. Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden. 1-Fach-M.A. Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020…
Gründe für die Überschreitung der Regelstudienzeit in der Germanistik – und was wir dagegen tun können!
In der Vergangenheit standen wir immer wieder vor der Frage, warum unsere Studierenden die offizielle Regelstudienzeit überschreiten. Uns war klar, dass die Gründe dafür vielfältig sind – von den Kommiliton(inn)en hören wir zum Beispiel oft, dass notwendige Nebentätigkeiten zu Verzögerungen im Studium führen. Belastbare Daten hierzu lagen uns aber nicht vor. Im Frühsommer 2018 haben wir deshalb entschieden, eine anonyme Umfrage zu diesem Thema durchzuführen. Sinn und Zweck dieser Umfrage war es zu verstehen, warum Studienzeiten oft länger sind, als wir das erwarten würden. Außerdem wollten wir so studienorganisatorische Missstände erkennen, um diese abstellen zu können. Ende Juni 2018 haben wir daher über das Studierendensekretariat mehr als 1.200 Studierende der Studienfächer Germanistik (B.A., M.A.) und Deutsch (M.Ed.) anmailen lassen, deren Fachsemesterzahl zu diesem Zeitpunkt über der offiziellen Regelstudienzeit lag. Über eine Online-Befragung konnten die Studierenden uns anonym Auskunft über ihre individuellen Gründe für die Überschreitung der Regelstudienzeit geben. Guter Rücklauf…
Auslaufen von Prüfungsordnungen: M.Ed. (GPO 2005) & Drittfach Deutsch; B.A. (GPO vor 2016), M.A. (GPO vor 2016)
Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten neuer Prüfungsordnungen (B.A. und M.A.: GPO 2016; M.Ed.: GPO 2013) auch Auslauftermine für ältere Prüfungsordnungen festgeschrieben wurden. B.A. Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden. 2-Fächer-M.A. Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020 ablegen. Ab dem Wintersemester 2020/21 können Prüfungsleistungen nur noch nach der GPO 2016 bzw. der dann gültigen GPO abgelegt werden. 1-Fach-M.A. Mit der GPO 2016 wurde festgelegt, dass frühere Prüfungsordnungen mit Ende des Sommersemesters 2020 auslaufen. Studien- und Prüfungsleistungen nach diesen früheren Prüfungsordnungen können Sie daher letztmalig am 30.09.2020…
Änderung der Schwerpunktmodule in der Neueren deutschen Literaturwissenschaft zum Wintersemester 2018/19
Im Wintersemester 2018/19 werden im Teilfach Neuere deutsche Literaturwissenschaft folgende Schwerpunktmodule angeboten: B.A.: SM Rhetorik, Poetik, Ästhetik, Literaturtheorie B.A.: SM Literatur und Medien, Mediengeschichte der Literatur B.A.: SM Literaturgeschichte B.A.: SM Literaturwissenschaft und ihre beruflichen Anwendungsfelder Damit laufen die folgenden Module zum Ende des Wintersemester 2018/19 aus: B.A.: SM Literaturgeschichte des 16.-18. Jahrhunderts B.A.: SM Literaturgeschichte vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart B.A.: SM Textanalyse, Stilistik, Lektüre- und Schreibtechniken
Neue Fachspezifische Bestimmungen im M.A. und B.A. – kein Wechsel der PO-Version erforderlich!
M.A.: Neue Fachspezifische Bestimmungen → Wegfall der Frühneuzeitobligatorik, aber: keine neue PO-Version! Zum Wintersemester 2018/19 treten für das Studienfach Germanistik im Master of Arts (1- Fach- und 2-Fächer-Studiengang) neue Fachspezifische Bestimmungen (FSB) in Kraft, die vorsehen, dass Studierende die Frühneuzeitobligatorik (FNZO) nicht mehr erfüllen müssen. Da dies die einzigen in den FSB vorgenommenen Änderungen sind, wird in Campus keine neue PO-Version eingetragen; auch Studierende, die ab Wintersemester 2018/19 im M.A. mit Studienfach Germanistik studieren, werden in die PO-Version 2016 immatrikuliert. B.A.: Neue Fachspezifische Bestimmungen → Änderung von Modulstrukturen, aber: Wechsel nicht erforderlich! Zum Wintersemester 2018/19 treten für das Studienfach Germanistik im Bachelor of Arts (2-Fächer-Studiengang) neue Fachspezifische Bestimmungen (FSB) in Kraft. Mit diesen FSB werden die Grundkurs- und Vertiefungsmodule neu zugeschnitten; die Zahl und Art der zu belegenden Veranstaltungen verändert sich nicht. Konkret werden die Übung Grammatisches Grundwissen (Germanistische Linguistik) und die propädeutische Übung (Neuere deutsche Literaturwissenschaft) ab…
Germanistische Module MÜSSEN nach Eintragung aller Leistungen in eCampus erfasst werden!
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre germanistischen Module erfassen müssen, sobald alle erforderlichen Leistungen in eCampus eingetragen wurden! Wenn Sie zu lang mit dieser Erfassung warten, kann dies zu technischen, organisatorischen und/oder strukturellen Problemen führen, etwa durch Neuorganisation von Modulen; diese gehen ggf. zu Ihren Lasten. Alle erforderlichen Hinweise zur Erfassung von germanistischen Modulen finden Sie hier.
2-Fach-M.A. Germanistik: Keine Modulprüfung im Forschungsmodul möglich
Bislang konnten Sie im 2-Fach-M.A. unter bestimmten Bedingungen eine der beiden obligatorischen Modulprüfungen im Forschungsmodul ablegen. Der Vorstand des Germanistischen Instituts hat diese Möglichkeit nun abgeschafft. Das bedeutet, dass Sie ab sofort keine Modulprüfung im Forschungsmodul mehr ablegen dürfen. Bereits getroffene Absprachen sind davon ausdrücklich nicht betroffen, bereits abgelegte Modulprüfungen im Forschungsmodul bleiben selbstverständlich bestehen.
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